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MWST-Methoden im Vergleich: effektiv, Saldosteuersatz, Pauschalsteuersatz

Drei Wege, die MWST mit der ESTV abzurechnen – welcher passt zu welchem Unternehmen, und was bedeutet das fuer Ihre Buchhaltung?

·2 min Lesezeit ·von Saldio
Saldio vom Auftrags bis zum Saldo

In der Schweiz duerfen MWST-pflichtige Unternehmen zwischen drei Abrechnungsmethoden waehlen. Welche Methode passt, haengt von Umsatz, Branche und Buchhaltungsaufwand ab.

1. Effektive Methode

Die effektive Methode ist der Standardweg. Sie deklarieren auf der Abrechnung getrennt:

  • alle steuerbaren Umsaetze pro Satz (8.1 % / 2.6 % / 3.8 %),
  • die geschuldete MWST,
  • die Vorsteuer auf Ihren Eingaengen.

Die geschuldete Summe ist MWST auf Ausgaengen minus Vorsteuer auf Eingaengen. Diese Methode ist genau, verlangt aber, dass jeder Beleg korrekt mit MWST-Satz erfasst wird.

2. Saldosteuersatz-Methode (SSS)

Bei der Saldosteuersatz-Methode rechnen Sie den Umsatz mit einem branchenspezifischen Pauschalsatz ab. Die ESTV publiziert pro Branche einen Saldosteuersatz, der die durchschnittliche Vorsteuer-Belastung bereits einrechnet. Sie zahlen also nur einen Satz auf den Bruttoumsatz – Vorsteuer ziehen Sie nicht mehr separat ab.

Voraussetzungen:

  • Jahresumsatz inkl. MWST hoechstens CHF 5,024 Mio.
  • MWST-Schuld hoechstens CHF 108’000 pro Jahr.
  • Halbjaehrliche Abrechnung.

Vorteil: deutlich weniger Aufwand in der Buchhaltung. Nachteil: bei vielen MWST-belasteten Eingaengen kann sich die effektive Methode lohnen.

3. Pauschalsteuersatz-Methode (PSS)

Die Pauschalsteuersatz-Methode ist die Variante fuer Gemeinwesen, Vereine und gemeinnuetzige Institutionen. Sie funktioniert wie die SSS- Methode, hat aber andere Saetze und gilt fuer Halbjahres- oder Jahres- abrechnung.

Welche Methode passt zu Ihnen?

MethodeAufwandGeeignet fuer
EffektivhochUnternehmen mit hohem Vorsteuer-Anteil
SaldosteuersatztiefKMU bis CHF 5 Mio. Umsatz
PauschalsteuersatztiefVereine, Gemeinwesen

Mehr zur ESTV-Form 100 und zum Ablauf der elektronischen Abrechnung folgt im naechsten Artikel.